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Preisberechnung für Dolmetschen Deutsch-Russisch-Deutsch

Wie setzen sich die Preise für Dolmetscherleistungen zusammen


Dolmetschen und Übersetzen für Gerichte und Behörden

  • Für Übersetzungen im gerichtlich-behördlichen Bereich gelten die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
  • Dolmetschen bei öffentlichen Behörden ist auch auf Verhandlungsbasis möglich. Sprechen Sie mich bitte darauf an.
  • Anfahrtskosten für Hannover und Langenhagen werden nicht in Rechnung gestellt.

 Dolmetschen bei Notaren, Standesämtern und öffentlichen Einrichtungen

  •  Für Dolmetscherleistungen in den o.g. Behörden berechne ich 60 Euro je angefangener Stunde
  • Fahrzeiten werden zusätzlich nach dem gleichen Tarif berechnet

Dolmetschen für Delegationen bei Messen

  •  Hierzu erstelle ich Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Die Preise sind abhängig von den Arbeitsstunden und können individuell verhandelt werden.
  • Fahrzeiten werden zusätzlich nach dem gleichen Tarif berechnet

Dolmetschen bei den  Verhandlungen, geschäftlichen Terminen

  • Hierzu erstelle ich Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Die Preise sind abhängig von den Arbeitsstunden, mind. 3 Stunden werden in die Rechnung bestellt. Hierfür beträgt der Stundenlohn zwischen 60-70 Euro je nach Branche und Schwierigkeitsgrad.
  • Anfahrtskosten für Hannover und Langenhagen werden nicht in Rechnung gestellt.

In allen anderen Fällen sprechen Sie mich bitte an.

Sie erreichen mich unter +49 157 89319577