Dolmetschen und Übersetzen für Gerichte und Behörden
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Für Übersetzungen im gerichtlich-behördlichen Bereich gelten die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
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Dolmetschen bei öffentlichen Behörden ist auch auf Verhandlungsbasis möglich. Sprechen Sie mich bitte darauf an.
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Anfahrtskosten für Hannover und Langenhagen werden nicht in Rechnung gestellt.
Dolmetschen bei Notaren, Standesämtern und öffentlichen Einrichtungen
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Für Dolmetscherleistungen in den o.g. Behörden berechne ich 60 Euro je angefangener Stunde
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Fahrzeiten werden zusätzlich nach dem gleichen Tarif berechnet
Dolmetschen für Delegationen bei Messen
- Hierzu erstelle ich Ihnen gerne ein unverbindliches
Angebot. Die Preise sind abhängig von den Arbeitsstunden und können individuell verhandelt werden.
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Fahrzeiten werden zusätzlich nach dem gleichen Tarif berechnet
Dolmetschen bei den Verhandlungen, geschäftlichen Terminen
- Hierzu erstelle ich Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Die Preise sind abhängig von den Arbeitsstunden, mind. 3
Stunden werden in die Rechnung bestellt. Hierfür beträgt der Stundenlohn zwischen 60-70 Euro je nach Branche und Schwierigkeitsgrad.
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Anfahrtskosten für Hannover und Langenhagen werden nicht in Rechnung gestellt.
In allen anderen Fällen sprechen Sie mich bitte an.